Trauung

Das Brautpaar fährt im offenen Cabrio vor, Blumen werden gestreut, alle Blicke richten sich auf die Braut im wunderschönen weißen Kleid, der Hochzeitsmarsch erklingt…

Viele Phantasien und Träume verbinden sich mit dem „schönsten Tag im Leben“. Meistens kommt darin auch die Kirche vor. Sicher zu Recht – schließlich ist ein Traugottesdienst ein feierliches Geschehen in festlicher Atmosphäre.

Was bedeutet eine Trauung?
Etwas so Privates wie die Liebe und der Wille zum weiteren gemeinsamen Leben werden öffentlich gemacht; mehr noch als auf dem Standesamt. Die Hochzeitsgesellschaft als Teil der Gemeinde nimmt Anteil, hört das „Ja“ des Paares: Ja, es ist uns ernst mit der Heirat. Ja, unsere Beziehung ist uns wichtig – wenn es nach uns geht, unser ganzes Leben lang.

Zudem drücken die Brautleute ihr Vertrauen in Gottes Stärkung und Führung aus; sie empfangen den Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg.

Die kirchliche Trauung ist keine Eheschließung im juristischen Sinne.
Das Brautpaar muss also zuvor standesamtlich geheiratet haben.
Die Bestätigung dafür ist spätestens am Tag der Trauung mitzubringen.

Wer kann wo heiraten
Traditionell findet die Trauung in der Wohnortgemeinde statt. Es ist prinzipiell auch möglich, sich in einer anderen Kirche trauen zu lassen. Das ist meist dann der Fall, wenn die Brautleute eine persönliche Beziehung zu dieser Kirche haben. In der Regel werden sie auch dort vom Wohnortpfarrer bzw . der -pfarrerin getraut. Sollte das nicht möglich sein, übernimmt der Pfarrer der Hochzeitskirche die Trauung. In solchen Fällen erstellt die Wohnortgemeinde eine Bescheinigung (Dimissoriale).

Kirchliche Trauungen sind generell kostenlos. Wer jedoch in einer anderen als der zuständigen Gemeinde heiraten will, muss evtl. die Kosten für Orgel- und Küsterdienste bzw. einen Mietbeitrag für die Kirche tragen.

Eine evangelische Trauung ist möglich, wenn entweder Braut oder Bräutigam Mitglied der evangelischen Kirche sind. Sind beide ausgetreten, kann die Trauung nicht stattfinden.

Im Gespräch mit Pfarrer oder Pfarrerin sollte geklärt werden, was es für die eigene Trauung bedeutet, wenn z.B. einer der Partner nicht getauft oder atheistisch eingestellt ist. Natürlich bietet der Wunsch,
sich kirchlich trauen zu lassen, eine gute Gelegenheit, wieder in die Kirche einzutreten oder sich taufen zu lassen.

Sind entweder Braut oder Bräutigam katholisch, kann eine sog. „ökumenische Trauung“ vollzogen werden.
Das kann eine nach evangelischer Tradition gefeierte Trauung sein, an der der katholische Pfarrer mitwirken kann, oder aber eine katholische Feier, an der die oder der evangelische Geistliche beteiligt ist. Im ersten Fall muss der katholische Ehepartner bei seiner Gemeinde eine Genehmigung (Dispens) einholen. Bitte wenden Sie sich in allen Fällen auch an ihr zuständiges katholisches Pfarrbüro.

Ja, wir wollen uns trauen …
… dann melden Sie sich (am besten telefonisch) im Gemeindebüro an. Tun Sie das möglichst frühzeitig, damit Sie auch an Ihrem Wunschtermin heiraten können. Es ist immer gut, einen Ausweichtermin parat zu haben, da es vorkommen kann,
dass in besonders beliebten Hochzeitszeiten Ihr Termin bereits belegt ist.

Der Pfarrer oder die Pfarrerin (je nachdem, wer an dem betreffenden Wochenende Dienst hat) wird mit Ihnen ein Traugespräch führen; in der Regel bei Ihnen zu Hause.
Dabei werden organisatorische Fragen geklärt. Es können aber auch Dinge angesprochen werden, über die man sonst eher selten redet. Seien Sie offen und nehmen Sie sich Zeit dafür.

Der Pfarrer oder die Pfarrerin möchte Sie persönlich kennen lernen. Sie werden gemeinsam den Ablauf des Traugottesdienstes
besprechen und einen Trauspruch festlegen. Außerdem benötigen Sie Ihr Stammbuch, in das die Trauung eingetragen wird.