Bekanntmachung der als gewählt geltendenPresbyteriumsmitglieder (§ 15 und 15a Abs. 4 PWG)
In der Kirchengemeinde würde am 16. Februar 2025 die Neuwahl des Presbyteriums stattfinden.
Es wären 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.
Da nur 9 wählbare Gemeindemitglieder einer Kandidatur zugestimmt haben und die
Vorschlagsliste für eine Wahl somit nicht ausreichend ist, hat der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Nord beschlossen, der Gemeinde zu gestatten, die Wahl nicht durchzuführen.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gelten somit als gewählt:
Busche, Angelika
Dabitz, Elisabeth
Feyrer, Johannes
Mordhorst, Claus
Nickerl, Marcel
Nöbel, Gabriele
Stephanus-Queins, Anette
Sünner, Michael
Willgeroth, Paul
Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r ins Presbyterium zu wählen.
Als Kandidatinnen und Kandidaten hierfür wurden folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:
Schwarz, Stephanie
Da nicht mehr beruflich Mitarbeitende vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind, gilt die Vorgeschlagene als gewählt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen (bis zum 05.12.2024) nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Nord, Friedrich-Karl-Str. 101, 50735 Köln schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschrif-ten verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.