BekanntmachungHighlightsWahlen

Bekanntmachung der als gewählt geltendenPresbyteriumsmitglieder (§ 15 und 15a Abs. 4 PWG)

In der Kirchengemeinde würde am 16. Februar 2025 die Neuwahl des Presbyteriums stattfinden.

Es wären 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.

Da nur 9 wählbare Gemeindemitglieder einer Kandidatur zugestimmt haben und die

Vorschlagsliste für eine Wahl somit nicht ausreichend ist, hat der Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Nord beschlossen, der Gemeinde zu gestatten, die Wahl nicht durchzuführen.

Die folgenden vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten gelten somit als gewählt:

Busche, Angelika

Dabitz, Elisabeth

Feyrer, Johannes

Mordhorst, Claus

Nickerl, Marcel

Nöbel, Gabriele

Stephanus-Queins, Anette

Sünner, Michael

Willgeroth, Paul

Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende/r ins Presbyterium zu wählen.

Als Kandidatinnen und Kandidaten hierfür wurden folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:

Schwarz, Stephanie

Da nicht mehr beruflich Mitarbeitende vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind, gilt die Vorgeschlagene als gewählt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen (bis zum 05.12.2024) nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Nord, Friedrich-Karl-Str. 101, 50735 Köln schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschrif-ten verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.